Veröffentlichungen vom Amtsgericht Flensburg zum Aktenzeichen HRA 8093 FL
Firma: HGDF Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Sitz: Flensburg
Veränderungen
HRA 8093 FL: HGDF Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Flensburg, Raiffeisenstraße 13...
Veränderungen
HRA 8093 FL: HGDF Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Flensburg, Raiffeisenstraße 13...
Veränderungen
HRA 8093 FL: Firma vormals: HGDF Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Flensburg, Raif...
Veränderungen
HRA 8093 FL: HGDF Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Flensburg, Raiffeisenstraße 13...
Veränderungen
HRA 8093 FL: HGDF Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Flensburg, Raiffeisenstraße 13...
Veränderungen
Änderung der Firma: HRA 8093 FL: HGDF Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Flensburg,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2013 08:51:00
HRA 8093 FL: HGDF Dienstleistungen Ltd. & Co. KG, Flensburg, Wittenberger Weg 8 a, 24941 Flensburg. Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Dethleffsen Ltd., London/Großbritannien (Companies House für England und Wales, Cardiff, Nr. 7762650), mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der für sich sowie ihre Directors geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2013 und des zustimmenden Gesellschafterbeschlusses vom 27.08.2013 einen Teil des Vermögens der Herm. G. Dethleffsen Ltd. & Co. KG mit Sitz in FLensburg (HRA 186 FL) unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft im Wege der Abspaltung zur Neugründung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.