Veröffentlichungen vom Amtsgericht Flensburg zum Aktenzeichen HRA 5900 FL
Firma: Ehrich Recyclinghof Husum GmbH & Co. KG
Sitz: Husum
Veränderungen
HRA 5900 FL: Ehrich Recyclinghof Husum GmbH & Co. KG, Husum, Johannes-Mejer-Stra...
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Änderung der Firma: HRA 5900 FL: Ehrich Recyclinghof Husum GmbH & Co. KG, Husum,...
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Ehrich Recyclinghof Husum GmbH & Co. KG, Husum, Johannes-Mejer-Straße 1, 25813 H...
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Ehrich Recyclinghof Husum GmbH & Co. KG, Husum(Johannes-Mejer-Straße 1, 25819 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2007 12:00:00
Ehrich Recyclinghof Husum GmbH & Co. KG, Husum(Johannes-Mejer-Straße 1, 25819 Husum). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: F. Ehrich Verwaltungsgesellschaft mbH, Rendsburg (Amtsgericht Rendsburg, HRB 1816 RD) Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger gemäß Vertrag und Gesellschafterbeschluß vom 28.08.2007 im Wege der Abspaltung zur Neugründung einen Teil des Vermögens, nämlich Teilbetrieb, der am 27.06.2007 als Zweigniederlassung bei der Gesellschaft eingetragen worden ist, der F. Ehrich GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Rendsburg (AG Kiel HRA 1384 RD, übertragender Rechtsträger), übernommen.; Die Spaltung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes der übertragenden Gesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..