Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRA 1899 PL
Firma: Arno Jensen Metall- und Kunststoffbau
Sitz: Melsdorf
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.11.2010 12:00:00
Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg, Lütjenburg (Oberstraße 7, 24321 Lütjenburg). Name der Firma: Stadtwerke Lütjenburg - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Lütjenburg Gegenstand: (1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist: a) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz in der Stadt Lütjenburg; b) die Abwasserbeseitigung nach § 31 Landeswassergesetz im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird; c) die Wasserversorgung in der Stadt Lütjenburg; d) die Wasserversorgung im Gebiet anderer Gemeinden und Gemeindeteile, soweit die Stadt Lütjenburg im Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Satzung Aufgabenträgerin war oder soweit dem Kommunalunternehmen die Aufgabe übertragen wird. Zur Erledigung der vorgenannten Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen Dritter bedienen. Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, soweit dies dem eigenen Anstaltszweck dient. Die § 101 und 102 GO gelten für das Kommunalunternehmen entsprechend. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts wahrnehmen, auch im Wege der Aufgabenerledigung, ohne selbst Träger der Aufgabe zu werden. Die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) ist bis zum 31.12.2030 befristet. Die Stadtvertretung kann die Übertragung der Aufgaben nach Abs. 1 a) und b) jederzeit widerrufen. In diesen Fällen erfolgt die Rückabwicklung bis zum 31 .12. des auf den Widerruf folgenden Kalenderjahres. Die Weiterübertragung der Aufgaben nach Absatz 1 a) und b) auf Dritte ist nicht zulässig. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Anstalt allein. Inhaber: Nicht mehr Werkleiter:; 2. Ocker, Ludwig Lothar; Vorstandsmitglied:; 3. Göttsch, Jörn, *XX.XX.XXXX, Lütjenburg; Vorstandsmitglied:; 4. Schulz, Dennis, *XX.XX.XXXX, Kiel Rechtsform: Anstalt öffentlichen Rechts; Durch Beschluss vom 05.11.2009 wurde der kommunale Eigenbetrieb nach § 106 a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein durch Neufassung der Satzung zum 01.01.2010 mit Änderungen vom 11.05.2010 und 05.10.2010 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt..Personen: Göttsch, Jörn aus Lütjenburg,
Schulz, Dennis aus KielVeränderungen
Stadtwerke Lütjenburg, Lütjenburg (Oberstraße 7-9, 24321 Lütjenburg). Gegenstand...