Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen HRA 10390 KI
Firma: Autohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KG
Sitz: Hohenwestedt
Veränderungen
HRA 10390 KI: Autohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KG, Hohenwestedt, Itzehoer Stra...
Veränderungen
HRA 10390 KI: Autohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KG, Hohenwestedt, Itzehoer Stra...
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HRA 10390 KI: Autohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KG, Hohenwestedt, Itzehoer Stra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2019 13:11:00
HRA 10390 KI: Autohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KG, Hohenwestedt, Itzehoer Straße 52, 24594 Hohenwestedt. Name der Firma: Autohaus Häufle & Lundt GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Hohenwestedt; Geschäftsanschrift: Itzehoer Straße 52, 24594 Hohenwestedt; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Lundt Beteiligungs GmbH, Heide (Amtsgericht Pinneberg, HRB 1715 ME); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hohenwestedt (Amtsgericht Pinneberg, HRA 1337 ME) nach Hohenwestedt verlegt. Die Firma ist geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.04.2019 nebst Ergänzung vom 24.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2019 und 24.05.2019 das aus dem Vermögen des Inhabers Dirk Häufle, *XX.XX.XXXX, Hohenweststedt, ausgegliederte Unternehmen Autohaus Timm Häufle e.K., Hohenweststedt (Amtsgericht Kiel, HRA 563 RD) als Gesamtheit mit Ausnahme der Betriebsimmobilie (Itzehoer Straße 52, 24594 Hohenweststedt) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 12.05.1986. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.