Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kiel zum Aktenzeichen GnR 562 KI
Firma: VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG
Sitz: Osterrönfeld
Adresse: Werner-von-Siemens-Str. 44-48, 24783 Osterrönfeld
Veränderungen
GnR 562 KI: VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG, Osterrönfeld (Werner-von-Siemen...
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Veröffentlichung vom 19.01.2021 15:33:00
GnR 562 KI: VR Bank Schleswig-Mittelholstein eG, Osterrönfeld (Werner-von-Siemens-Str. 44-48, 24783 Osterrönfeld). Gegenstand der Firma: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) die Aufteilung (Diversifikation) des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen wie Anleihen, Aktien, Beteiligungen, Immobilien, Fonds, Währungen und Edelmetalle; j) Vermittlung und Verwaltung von Immobilien; k) der Erwerb, ggf. die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und Veräußerung von Grundstücken, Bauland und grundstücksgleichen Rechten (Bauträgergeschäft); l) Erwerb, Halten und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an Unternehmen. Rechtsform: Die Satzung ist am 21.10.2020 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36 a (Schriftliche oder elektroninische Durchführung der Vertreterversammlung - virtuelle Vertreterversammlung -, elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführte Vertreterversammlung), § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) und § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht). Als nicht eingetragen wird bekannt gegeben: Den Gläubigern der Genossenschaft ist nach § 22a Genossenschaftsgesetz im Hinblick auf die Herabsetzung der Geschäftsanteile oder die Aufhebung der Verpflichtung der Mitglieder, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Berichtigungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
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