Veröffentlichungen vom Amtsgericht Flensburg zum Aktenzeichen GnR 360 FL
Firma: Bürgerwindpark Janneby eG
Sitz: Janneby
Veränderungen
GnR 360 FL: Bürgerwindpark Janneby eG, Janneby (Eggebeker Weg 5, 24992 Janneby)....
Veränderungen
GnR 360 FL: Bürgerwindpark Janneby eG, Janneby (Eggebeker Weg 7, 24992 Janneby)....
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GnR 360 FL: Bürgerwindpark Janneby eG, Janneby (Eggebeker Weg 7, 24992 Janneby)....
Veränderungen
Bürgerwindpark Janneby eG, Janneby (Eggebeker Weg 7, 24992 Janneby). Name der Fi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.10.2010 12:00:00
Bürgerwindpark Janneby e. G., Janneby (Eggebeker Weg 7, 24992 Janneby). Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedem Geschäfte betreiben. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Windkraftanlagen b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und Wärme c) die befristete Bereitstellung von Test-Windkraflstandorten ftir dritte Betreiber d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit Nachschusspflicht: Mindestkapital: 2.500.000,00 EUR. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Vorstand: 1. Hansen, Bernd, *XX.XX.XXXX, Janneby; Vorstand: 2. Thomsen, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Janneby; Vorstand: 3. Thordsen, Jörg Peter, *XX.XX.XXXX, Janneby. Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 25.08.2010. Die Genossenschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bürgerwindpark Janneby GmbH & Co. KG mit Sitz in Janneby (Amtsgericht Flensburg, HRA 6300 FL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.08.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Hansen, Bernd aus Janneby,
Thomsen, Reinhard aus Janneby,
Thordsen, Jörg Peter aus Janneby.