Veröffentlichungen vom Amtsgericht Koblenz zum Aktenzeichen PR 20085
Firma: Schmidt Wiederstein & Partner Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Betzdorf
Veränderungen
PR 20085: Schmidt, Ragsch und Weiler Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellscha...
Veränderungen
PR 20085: Schmidt Wiederstein & Partner Partnerschaft, Steuerberatungsgesellscha...
Veränderungen
PR 20085:Schmidt Wiederstein & Partner Partnerschaft, Steuerberatungsgesells...
Veränderungen
PR 20085:Schmidt Wiederstein & Partner Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaf...
Veränderungen
Schmidt, Wiederstein & Bender Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Betzdor...
Veränderungen
Schmidt, Wiederstein & Bender Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Betzdor...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 23.06.2009 22:00:00
Schmidt, Wiederstein & Bender Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Betzdorf, (Lindenstraße 1, 57518 Betzdorf).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.01.2009 mit der TRS Treuhand-, Revisions- u. Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Betzdorf (Amtsgericht Montabaur HRB 2636) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Schmidt, Wiederstein & Bender Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Betzdor...