Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 7116
Firma: ZDF Servicegesellschaft mbH
Sitz: Mainz
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.10.2017 20:06:00
HRB 7116: ZDF Medienprojekte Entwicklungs- Verwaltungsgesellschaft mbH, Mainz, Erich-Dombrowski-Straße 1, 55127 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 hat die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen. Insbesondere wurde die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, jetzt: Neue Firma: ZDF Servicegesellschaft mbH. Geändert, jetzt: Geschäftsanschrift: Otto-Schott-Straße 9, 55127 Mainz. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Das Angebot und die Erbringung von sender- und programmnahen Servicedienstleistungen (wie z.B. Bearbeitung von Zuschaueranfragen, Telefonzentrale, Mitschnittservice, Veranstaltungsmanagement, Ticketing und Besucherführungen) sowie die Entwicklung, Planung, Realisierung und der Betrieb einzelner Thematisierungen von Programmmarken und/ oder verwandter Freizeit- und/ oder Einzelhandelskonzepten (wie z.B. ZDF-Shops), die sich thematisch an den Programm- und Sendermarken des ZDF orientieren. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der ZDF Medienprojekte-Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 3594) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 7116: ZDF Servicegesellschaft mbH, Mainz, Otto-Schott-Straße 9, 55127 Mainz....
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