Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 65330
Firma: DEEnO Energie GmbH
Sitz: Karlsruhe
Löschungen
HRB 65330: DEEnO Energie GmbH, Speyer, Georg-Peter-Süß-Straße 3, 67346 Speyer. N...
Veränderungen
HRB 65330: DEEnO Energie GmbH, Speyer, Georg-Peter-Süß-Straße 3, 67346 Speyer. D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.04.2017 20:07:00
HRB 65330: DEEnO Energie GmbH, Speyer, Georg-Peter-Süß-Straße 3, 67346 Speyer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Georg-Peter-Süß-Straße 3, 67346 Speyer. - Herstellung und Vertrieb energiewirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art, insbesondere Beratung, Konzeption, Planung, Realisierung und Betriebsführung, - Vertrieb und Lieferung von Anlagen der Energieerzeugung, -versorgung und -speicherung, - Vertrieb und Lieferung von Energie, insbesondere aus erneuerbaren Quellen, Kraft-Wärme-Kälte-Koppelung und Speichern, - Beschaffung von und Handel mit Energie, - Optimierung der Energienutzung sowie - mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehende Geschäfte einschließlich Planung, Herstellung, Instandhaltung, Betrieb und Finanzierung. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Weissmüller, Gerhard, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DEEnO Energie AG, mit dem Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 63038) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.