Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 64627
Firma: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
Sitz: Ludwigshafen am Rhein
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HRB 64627: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH, Ludwigshafen am Rhein, L...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.10.2015 20:05:00
HRB 64627:BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH, Ludwigshafen am Rhein, Ludwig-Guttmann-Str. 13, 67071 Ludwigshafen am Rhein.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung e.V., Heidelberg (Amtsgericht Mannheim VR 330385) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2015. Geschäftsanschrift: Ludwig-Guttmann-Str. 13, 67071 Ludwigshafen am Rhein. Gegenstand: (1)Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist sowohl die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), insbesondere der Betrieb von a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten sowie Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverord-nung und sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, namentlich der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen, b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, namentlich das Siegfried Weller Institut für Unfall-medizinische Forschung der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen sowie das Andreas Wentzensen Forschungsinstitut der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Ludwigshafen, c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiter-bildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinischtechnischen Personal, Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. a) und b) genannten sowie sonstigen Einrichtungen, namentlich der PT Akademien, staatlich anerkannte Schulen für Physiotherapie der Berufs-genossenschaftlichen Unfallkliniken Ludwigshafen und Tübingen, als auch die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem oder ähnlichem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht, die Teilnahme an Traumanetzwerken sowie die Kooperation mit Universitäten, Universitätskliniken und Trägern anderer Gesundheitseinrichtungen in Forschung, Lehre und Patientenbehandlung, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung von Behandlungskonzepten; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ritter, Fabian Friedrich Christian, Leimen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.