Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 64545
Firma: VESCON Process GmbH
Sitz: Frankenthal
Veränderungen
HRB 64545: VESCON Process GmbH, Frankenthal, Dürkheimer Straße 130, 67227 Franke...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.08.2015 20:05:00
HRB 64545:VESCON Process GmbH, Frankenthal, Dürkheimer Straße 130, 67227 Frankenthal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VESCON Systems AG, Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 22190) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.07.2015. Geschäftsanschrift: Dürkheimer Straße 130, 67227 Frankenthal. Die Erbringung von gewerkeübergreifenden Dienstleistungen aller Art für Unternehmen, die verfahrenstechnische Prozesse anwenden zur Herstellung von Produkten in den Bereichen Chemie, Pharmazie, Bio- und Lebensmitteltechnologie sowie Kraftwerkstechnik und zur Einhaltung von Umweltvorgaben. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). 225.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bürger, Peter, Mainaschaff, *XX.XX.XXXX; Ruthmann, Stefan, Worms, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bürger, Peter aus Mainaschaff,
Ruthmann, Stefan aus Worms