Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 64203
Firma: DRK-Altenhilfe Vorderpfalz gGmbH
Sitz: Ludwigshafen
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HRB 64203: DRK-Altenhilfe Vorderpfalz gGmbH, Ludwigshafen, August-Heller-Straße ...
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HRB 64203: DRK-Altenhilfe Vorderpfalz gGmbH, Ludwigshafen, August-Heller-Straße ...
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Veröffentlichung vom 21.03.2018 20:07:00
HRB 64203: DRK-Altenhilfe Vorderpfalz gGmbH, Ludwigshafen, August-Heller-Straße 12, 67065 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere eine Änderung des § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr in Ziff. 3 eine Gegenstandserweiterung um den Betrieb einer Cafeteria in den Räumlichkeiten des Altenpflegeheims und § 9 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch den Betrieb von Heimen und Einrichtungen der Altenpflege, der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege von Personen, die im Sinne des § 53 AO hilfsbedürftig sind, einschließlich deren sozialer Betreuung. 2. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung und den Betrieb von Alten- und Pflegeeinrichtungen im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter, in denen alte, pflegebedürftige Menschen im Rahmen abzuschließender Versorgungsverträge interdisziplinär gepflegt, betreut, untergebracht und beköstigt werden, sowie die Bereitstellung ambulanter Pflegedienste, des Menüservice und des Angebots von Wohngelegenheiten, vor allem des Betreuten Wohnens. 3. Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. AO in der jeweils gültigen Fassung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen, insbesondere auch dem Betrieb einer Cafeteria in den Räumlichkeiten des Altenpflegeheimes berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. und des Vereins Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. und sofern dies ihre Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder die Betriebsführung für andere Einrichtungen der in Absatz 2 beschriebenen Art übernehmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.Neueintragungen
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