Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 64064
Firma: Glatz Beteiligungs GmbH
Sitz: Neidenfels
Veränderungen
HRB 64064: Glatz Beteiligungs GmbH, Neidenfels, Staatsstraße 37 - 41, 67468 Neid...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.08.2014 20:05:00
HRB 64064:Glatz Beteiligungs GmbH, Neidenfels, Staatsstraße 37 - 41, 67468 Neidenfels.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2014. Geschäftsanschrift: Staatsstraße 37 - 41, 67468 Neidenfels. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Reischl, Roman, Neustadt, *XX.XX.XXXX; Ritter-Reischl, Nina, Neustadt, *XX.XX.XXXX, jeweils bei Rechtsgeschäften mit der Julius Glatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neidenfels von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Julius Glatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neidenfels (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 41178) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26.07.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2014. Die Abspaltung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reischl, Roman aus Neustadt,
Ritter-Reischl, Nina aus Neustadt