Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 63699
Firma: Heberger GmbH
Sitz: Schifferstadt
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HRB 63699: Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Be...
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HRB 63699: Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Pr...
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HRB 63699: Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Ni...
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HRB 63699:Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt.Gesa...
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HRB 63699:Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt.Die ...
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Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Gesamtprokura...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.11.2013 12:00:00
Heberger GmbH, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2013 mit Änderung vom 17.10.2013 in § 25 (Gründungskosten). Geschäftsanschrift: Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Gegenstand: Die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Pflege und des Schutzes von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten (geschäftsleitende Holding). Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung und von Dienstleistungen für diese Unternehmen sowie die Lizenzvergabe betreffend Marken und sonstiger gewerblicher Schutzrechte. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Abwicklung von Bau- und Baudienstleistungen aller Art. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181, 1.Alternative (Verbot des Selbskontrahierens) ist ein einstimmiger Beschluss des Aufsichtsrats erforderlich. Für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181, 2. Alternative (Verbot der Doppel- oder Mehrvertretung) ist ein Beschluss des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit erforderlich. Geschäftsführer: Becker, Gerhard, Speyer, *XX.XX.XXXX; Hess, Armin, Weselberg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heberger Bau AG, Schifferstadt (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 53249) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.09.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Gerhard aus Speyer,
Hess, Armin aus Weselberg