Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 63285
Firma: Pfalzwerke Netz AG
Sitz: Ludwigshafen/Rhein
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 63285: Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen/Rhein, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludw...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2012 12:00:00
Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen/Rhein, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.06.2012. Geschäftsanschrift: Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen. Gegenstand: Die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung und Unterhaltung sowie der Ausbau und die Nutzung von Netzanlagen und Verteilungsanlagen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme einschließlich der Erbringung und Vermarktung dazugehöriger Aufgaben und Dienstleistungen. Grundkapital: 50.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Sroka, Hans Dieter, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Mundschau, Marc, Hochdorf-Assenheim, *XX.XX.XXXX; Dr. Zimmer, Klaus, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 60707) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2012. Nach dem Formwechsel bleibt folgender Vertrag weiter bestehen: Mit der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Sitz: Ludwighafen/Rhein (HRB 1196) als gewinnübernehmende Gesellschaft ist am 23.05.2007 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Nach dem Formwechsel bleibt folgender Vertrag weiterhin bestehen: Mit der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen HR B 1196) als herrschendem Unternehmen ist am 08.05.2012 ein Teilbeherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Zimmer, Klaus aus Schifferstadt,
Mundschau, Marc aus Hochdorf-Assenheim,
Sroka, Hans Dieter aus Ludwigshafen