Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 63245
Firma: Speyerer Veranstaltungs- und Messe GmbH
Sitz: Speyer
Veränderungen
HRB 63245: Speyerer Veranstaltungs- und Messe GmbH, Speyer, Geibstraße 2, 67346 ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.11.2012 12:00:00
Speyerer Veranstaltungs- und Messe GmbH, Speyer, Geibstraße 2, 67346 Speyer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2012. Geschäftsanschrift: Geibstraße 2, 67346 Speyer. Gegenstand: Durchführung von Messen und Veranstaltungen aller Art, insbesondere in und auf dem Gelände des Auto Technik Museums in Speyer und des Auto und Technik Museums in Sinsheim, der Betrieb einer Werbeagentur, Beherbergungs- und Übernachtungsgeschäfte sowie umfassende Beratungstätigkeiten für alle diese Geschäfte. Stammkapital: 660.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Layher, Luise, Brackenheim, *XX.XX.XXXX; Layher, Hermann, Sinsheim, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Helga, Ilsfeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Speyerer Veranstaltungs- und Messe-GmbH & Co. KG, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 51605) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Layher, Hermann aus Sinsheim,
Layher, Luise aus Brackenheim,
Schäfer, Helga aus Ilsfeld