Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 63228
Firma: Lipoid Beteiligungs GmbH
Sitz: Neustadt an der Weinstraße
Löschungen
HRB 63228: Lipoid Beteiligungs GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Fürstenweg 13, ...
Veränderungen
HRB 63228: Lipoid Beteiligungs GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Fürstenweg 13, ...
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HRB 63228: Lipoid Beteiligungs GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Fürstenweg 13, ...
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HRB 63228:Lipoid Beteiligungs GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Fürstenweg 13, 6...
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Lipoid Beteiligungs GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Fürstenweg 13, 67435 Neust...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.10.2012 12:00:00
Lipoid Beteiligungs GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Fürstenweg 13, 67435 Neustadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2012. Geschäftsanschrift: Fürstenweg 13, 67435 Neustadt. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an solchen. Stammkapital: 512.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Zirkel, Jürgen, Mutterstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der R & R Beteiligungs GmbH & Co. KG, Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 41968) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Zirkel, Jürgen aus Mutterstadt