Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 62294
Firma: Coding Ant GmbH
Sitz: Neustadt/Wstr.
Veränderungen
HRB 62294: Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Moltkestraße 19, 67433 Neustadt/Wstr...
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HRB 62294: Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Moltkestraße 19, 67433 Neustadt/Wstr...
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HRB 62294: Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Moltkestraße 19, 67433 Neustadt/Wstr...
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HRB 62294: Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Moltkestraße 19, 67433 Neustadt/Wstr...
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HRB 62294: Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Altbachstraße 10, 67435 Neustadt/Wst...
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HRB 62294: Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Altbachstraße 10, 67435 Neustadt/Wst...
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HRB 62294:Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Altbachstraße 10, 67435 Neustadt/Wstr...
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Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Altbachstraße 10, 67435 Neustadt/Wstr.. Nicht m...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.11.2010 12:00:00
Coding Ant GmbH, Neustadt/Wstr., Altbachstraße 10, 67435 Neustadt/Wstr.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 01.07.2010. Die Hauptversammlung vom 01.07.2010 hat die Sitzverlegung von Hohenahr (bisher Amtsgericht Wetzlar HRB 5496) nach Neustadt/Wstr. beschlossen. Geschäftsanschrift: Altbachstraße 10, 67435 Neustadt/Wstr. Gegenstand: Die Entwicklung und Erstellung unternehmensspezifischer Software sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen aller Art. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Tristan, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX; Molitor, Ingo K.B., Hohenahr-Erda, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Coding Ant Technologies AG, Hohenahr (Amtsgericht Wetzlar HRB 5496) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 01.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Tristan aus Neustadt/Wstr.,
Molitor, Ingo K.B. aus Hohenahr-Erda