Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 62163
Firma: Weingut Josef Biffar GmbH
Sitz: Deidesheim
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HRB 62163: Weingut Josef Biffar GmbH, Deidesheim, Niederkircher Straße 13, 67146...
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Veröffentlichung vom 23.03.2018 20:05:00
HRB 62163: Weingut Josef Biffar GmbH, Deidesheim, Niederkircher Straße 13, 67146 Deidesheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2018 mit der Weinhaus Josef Biffar GmbH mit Sitz in Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 11469) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der Weinhaus RVB GmbH (nun: Weinhaus Josef Biffar GmbH), Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 11469) am 01.06.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Konfusion erloschen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Der mit der Weinhaus RVB GmbH (nun: Weinhaus Josef Biffar GmbH), Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 11469) am 03.08.2000abgeschlossene und am 01.06.2012 neu gefasste Gewinnabführungsvertrag ist durch Konfusion erloschen.Veränderungen
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