Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 61856
Firma: Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG
Sitz: Neustadt an der Weinstraße
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HRB 61856: Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG, Neustadt an der Weinstra...
Vorgänge ohne Eintragung
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Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG, Neustadt an der Weinstraße, Maximil...
Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.12.2009 12:00:00
Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz AG, Neustadt an der Weinstraße, Maximilikanstraße 20, 67433 Neustadt.Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.08.2009. Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 20, 67433 Neustadt. Gegenstand: Ausbildung und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen in einem eigenen Schulbetrieb mit staatlicher Anerkennung sowie die Durchführung von Studiengängen, Universitätslehrgängen und Fortbildungen auf allen Gebieten der medizinischen Wissenschaft. Grundkapital: 140.383,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorsitzender: van Leur, Albert, Frankweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Angler, Ulrike, Landau, *XX.XX.XXXX; Ruppel, Lilia, Neustadt, *XX.XX.XXXX; Stahl, Rosemarie, Landau, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KGNW Krankengymnastikschule in Neustadt GmbH, Neustadt/Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 41881) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Angler, Ulrike aus Landau,
Ruppel, Lilia aus Neustadt,
Stahl, Rosemarie aus Landau,
van Leur, Albert aus Frankweiler