Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 61624
Firma: Adensam Die Personalberater GmbH
Sitz: Ludwigshafen
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HRB 61624:Adensam Die Personalberater GmbH, Ludwigshafen, Rathausplatz 10-12, 67...
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Adensam Die Personalberater GmbH, Ludwigshafen, Rathausplatz 10-12, 67159 Ludwig...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.07.2009 12:00:00
Adensam Die Personalberater GmbH, Ludwigshafen, Rathausplatz 10-12, 67159 Ludwigshafen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2009. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 10-12, 67159 Ludwigshafen. Gegenstand: Die Personalberatung, die Unternehmensberatung und die Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere Outplacementberatung, Newplacementberatung, Personalvermittlung, Personalbeschaffung, Durchführung von Eignungsdiagnosen und die Personalentwicklung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adensam, Frank, Meckenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung (Sachgründung) des von dem Einzelkaufmann Adensam Frank, Meckenheim, geb. 23.02.1963 unter der Firma Adensam Managementberatung e. K. in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 60582) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des am 13. 05. 2009 erstellten Spaltungsplanes (§ 136 UmwG) Die Ausgliederung ist wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Adensam, Frank aus Meckenheim