Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 61534
Firma: Broser GmbH
Sitz: Frankenthal (Pfalz)
Veränderungen
HRB 61534:Broser GmbH, Frankenthal (Pfalz), Lambsheimer Straße 45, 67227 Franken...
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Broser GmbH, Frankenthal (Pfalz), Lambsheimer Straße 45, 67227 Frankenthal (Pfal...
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Broser GmbH, Frankenthal (Pfalz), Lambsheimer Straße 45, 67227 Frankenthal (Pfal...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.05.2009 22:00:00
Broser GmbH, Frankenthal (Pfalz), Lambsheimer Straße 45, 67227 Frankenthal (Pfalz).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2009. Geschäftsanschrift: Lambsheimer Straße 45, 67227 Frankenthal (Pfalz). Gegenstand: Vertrieb von Stickstoff-flüssig, technischen Gasen, medizinischen Gasen und damit verbundene Hardware und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Broser, Johann, Frankenthal (Pfalz), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden im Wege der Neu(Sach) gründungdurch Ausgliederung des gesamten Vermögens (Aktiva und Passiva) des von der einzelkaufmänischen Firma Johann Broser e.K, Frankenthal, (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 60526) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes Urk. Nr. B 0494/09 Notar Barth vom 30.03.2009, des Jahresabschlusses 2008 nebst Anlagen 1-6 und des Sachgründungsberichts vom 30.03. 2009 Die Ausgliederung wird wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, die heute erfolgt ist. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Broser, Johann aus Frankenthal (Pfalz)