Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 61165
Firma: OPTICON Beratungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH
Sitz: Grünstadt
Veränderungen
HRB 61165: OPTICON Beratungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH, Weisenh...
Veränderungen
HRB 61165: OPTICON Beratungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH, Grünsta...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2008 22:00:00
OPTICON Beratungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH, Grünstadt (Verladeplatz 4, 67269 Grünstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Weisenheim am Berg (bisher Ludwigshafen HRB 12128) nach Grünstadt beschlossen. Gegenstand: Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über: - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte - Wohnräume, gewerbliche Räume - Darlehen - den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft - Wirtschaftliche Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung - den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen - den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden - den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte - private Versicherungen für die Altersversorgung - betriebliche Altersversorgung - Kompsitversicherungen - Kredit- und Restschuldversicherung - Rechtsschutzversicherung - Krankenversicherung - Arbeitszeitkonten - Bausparverträge soweit nur nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig, d.h. insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz (KWG) genehmigungspflichtigen Geschäfte, sowie die Abhaltung von Schulungen und Seminaren für die genannten Themengebiete. Hierzu wird klarstestellt, dass - soweit sich die Vermittlung nicht ohnehin nur auf andere gesellschaftsrechtliche Beteiligungen als Aktien bezieht - die Vermittlung nur zwischen einerseits Kunden und andererseits einem Institut, einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft erfolgt und dass die Gesellschaft nicht befugt ist, sich dabei Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr 8 KWG) oder Anteilen von Kunden zu verschaffen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 9 KWG). Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klawitter, Jens, Weisenheim am Berg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Klawitter, Jens aus Weisenheim am Berg