Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 60982
Firma: imo Hüther GmbH
Sitz: Frankenthal
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HRB 60982: imo Hüther GmbH, Frankenthal, Adam-Opel-Straße 8, 67227 Frankenthal. ...
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HRB 60982: imo Hüther GmbH, Frankenthal, Adam-Opel-Straße 8, 67227 Frankenthal. ...
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HRB 60982:imo Hüther GmbH, Frankenthal, Welschgasse 41, 67227 Frankenthal.Änderu...
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HRB 60982:imo Hüther GmbH, Frankenthal, Welschgasse 41, 67227 Frankenthal.Die Ge...
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imo Hüther GmbH, Frankenthal, Welschgasse 41, 67227 Frankenthal. Die Gesellschaf...
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imo Hüther GmbH, Frankenthal, Welschgasse 41, 67227 Frankenthal. Bestellt als Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.02.2008 22:00:00
imo Hüther GmbH, Frankenthal (Welschgasse 41, 67227 Frankenthal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der imo Hüther Aktiengesellschaft, Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 22163) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.12.2006. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2006. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform. Stammkapital: 383.580,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hüther, Alfred, Heßheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hüther, Alfred aus Heßheim