Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 60578
Firma: JAB Versorgungsgesellschaft mbH
Sitz: Ludwigshafen/Rh.
Veränderungen
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 6...
Veränderungen
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 6...
Löschungen
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 6...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.01.2007 16:36:00
JAB Versorgungsgesellschaft mbH, Ludwigshafen/Rh. (Ludwig-Bertram-Str. 8 + 10, 67059 Ludwigshafen/Rh.). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2006. Gegenstand: Die Anlage und Verwaltung des eigenen Vermögens mit dem Ziel der Sicherung und Befriedigung der Pensionsverpflichtungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Harf, Peter, Ludwigshafen/Rh., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Teils des Vermögens als Ganzes der Joh. A. Benckiser SE mit Sitz in Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 60381 ) - nämlich eine Forderung aus dem Guthaben auf einem Bankkonto sowie sämtliche Rechtsverhältnisse, aus denen sich bestehende oder künftig aus unverfallbaren Anwartschaften früherer Organmitglieder oder Mitarbeiter resultierende Pensionsverbindlichkeiten der Joh. A. Benckiser SE ergeben - nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.11.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2006 gemäß § 123 Abs. 3, Nr. 2 UmwG i.V.m. Art 9 Abs. 1, lit c) ii) SE -VO. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Harf, Peter aus Ludwigshafen/Rh.