Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) zum Aktenzeichen HRB 60129
Firma: SIM Security & Electronic System GmbH
Sitz: Neustadt/Weinstraße
Löschungen von Amts wegen
HRB 60129: SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße, Roßlaufst...
Löschungsankündigungen
HRB 60129: SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße, Roßlaufst...
Veränderungen
HRB 60129: SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße, Roßlaufst...
Veränderungen
SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße, Roßlaufstraße 1, 674...
Veränderungen
SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße, Roßlaufstraße 1, 674...
Veränderungen
SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße (Roßlaufstraße 1, 674...
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SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße (Roßlaufstraße 1, 674...
Veränderungen
SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße (Roßlaufstraße 1, 674...
Veränderungen
SIM Security & Electronic System GmbH, Neustadt/Weinstraße (Roßlaufstraße 1, 674...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.12.2005 13:19:00
SIM Management & Holding GmbH, Neustadt/Weinstraße (Roßlaufstraße 1, 67433 Neustadt). Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag geändert und neugefasst. Neue Firma: SIM Security & Electronic System GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2005 mit der S.I.M. SECURITY & ELECTRONIC SYSTEM GMBH mit Sitz in Neustadt/Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 42191) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.