Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 5147
Firma: SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Sitz: Mainz
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HRB 5147: SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz,...
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Veröffentlichung vom 25.05.2021 20:05:00
HRB 5147: SAM Sonderabfall-Management - Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Die zentrale Koordination und Kontrolle von Abfallströmen in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Landesregierung und die sich daraus ergebenden Aufgaben, insbesondere die Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen gemäß europa- und bundesrechtlicher Vorgaben, die Überwachung von gefährlichen Abfällen und von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen im Rahmen der bundesrechtlichen Nachweis- und Registerführung, der Vollzug der bundesrechtlichen Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie weitere Aufgaben nach Maßgabe des Landesrechts, insbesondere die Beratung der Abfallerzeuger und -besitzer über Sonderabfallvermeidungs- und -verwertungsstrategien. 2. Die Aufgaben werden in Kooperation mit der Entsorgungswirtschaft wahrgenommen, um deren Sachkunde, Initiative, Interessen, technischen und betrieblichen Kenntnisse und Mittel sinnvoll zum Nutzen der Abfallwirtschaft im Land Rheinland-Pfalz einzusetzen. Dabei trägt die Einbeziehung von privaten Entsorgungsunternehmen der Konzeption des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die private Entsorgungsverantwortung zu stärken, Rechnung. Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbH-Gesetz unterliegen den Beschränkungen des § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz. Unbeschadet dessen stellt die Gesellschaft sicher, dass dem zur Ausübung der Fachaufsicht zuständigen Ministerium alle Auskünfte gegeben und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des der Fachaufsicht unterliegenden Handelns der Gesellschaft erforderlich sind. 3. Die Gesellschaft wird in erster Linie durch Gebühreneinnahmen finanziert. Sie sollen gemäß dem Kostendeckungsprinzip zu einem vollständigen Kostenausgleich führen.Veränderungen
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