Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 50050
Firma: wiwi partner GmbH
Sitz: Mainz
Veränderungen
HRB 50050: wiwi partner GmbH, Mainz, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz. Die Gesells...
Veränderungen
HRB 50050: wiwi partner GmbH, Mainz, Umbach 4, 55116 Mainz. Änderung der Geschäf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2020 20:05:00
HRB 50050: wiwi partner GmbH, Mainz, Umbach 4, 55116 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2020. Geschäftsanschrift: Umbach 4, 55116 Mainz. Gegenstand: Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen der wiwi consult Unternehmensgruppe und / oder an Gesellschaften mit dem Ziel der Förderung der Nutzung erneuerbaren Energien. Weiter der eigene Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie oder das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zenk, Thomas, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Böhm, Michael, Gau-Odernheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der wiwi partner GmbH & Co. KG, Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 42801) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böhm, Michael aus Gau-Odernheim,
Zenk, Thomas aus Nieder-Olm