Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 48884
Firma: SYSGO GmbH
Sitz: Klein-Winternheim
Veränderungen
HRB 48884: SYSGO GmbH, Klein-Winternheim, Am Pfaffenstein 14, 55270 Klein-Winter...
Berichtigungen
HRB 48884: SYSGO GmbH, Klein-Winternheim, Am Pfaffenstein 14, 55270 Klein-Winter...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.05.2019 20:05:00
HRB 48884: SYSGO GmbH, Klein-Winternheim, Am Pfaffenstein 14, 55270 Klein-Winternheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2018. Geschäftsanschrift: Am Pfaffenstein 14, 55270 Klein-Winternheim. Gegenstand: Die Entwicklung eigener System- und Applikations-Software, die Implementierung, Wartung und der Vertrieb von Betriebssystemen, sowie der Vertrieb von Industrierechnern und der dazugehörigen Komponenten im In- und Ausland. Dazu gehört auch die Systemkonfiguration sowie Schulungen im Bereich Software und Betriebssysteme. Stammkapital: 125.628,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Butery, Etienne Francois Pierre, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX; Sablotny, Kai, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SYSGO AG, Klein-Winternheim (Amtsgericht Mainz, HRB 8066) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2018 mit Berichtigung vom 15.04.2019. Wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Butery, Etienne Francois Pierre aus Klein-Winternheim,
Sablotny, Kai aus Klein-Winternheim