Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 47549
Firma: Grace GmbH
Sitz: Worms
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HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Nicht mehr Gesc...
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HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Bestellt als Ge...
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HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Gesamtprokura g...
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HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Bestellt als Ge...
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HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Gesamtprokura g...
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HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Mit der Grace M...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2017 20:05:00
HRB 47549: Grace GmbH, Worms, In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2017. Geschäftsanschrift: In der Hollerhecke 1, 67547 Worms. Die Produktion und der Vertrieb von chemischen Produkten (mit Ausnahme von Arzneimitteln i.S.d. Arzneimittelgesetzes), die Vornahme von Speditionsgeschäften aller Art mit Ausnahme des nach dem Güterkraftverkehrsgesetz erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs sowie das Betreiben jeglicher Geschäfte und die Vornahme von Handlungen, die geeignet sind dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. 5.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Addison, Stephen William, Mettenheim, *XX.XX.XXXX; Pearce, Robin Frank, Westhofen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grace GmbH & Co. KG, Worms (Amtsgericht Mainz HRA 11357) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Addison, Stephen William aus Mettenheim,
Pearce, Robin Frank aus Westhofen