Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 47463
Löschungen
HRB 47463: amathings GmbH, Bornheim, Neue Straße 13 a, 55237 Bornheim. Neuer Sit...
Veränderungen
HRB 47463: amathings GmbH, Wonsheim, Steinbockenheimer Straße 50, 55599 Wonsheim...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.06.2017 20:05:00
HRB 47463: amathings GmbH, Wonsheim, Steinbockenheimer Straße 50, 55599 Wonsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2017. Geschäftsanschrift: Steinbockenheimer Straße 50, 55599 Wonsheim. Die Programmierung, Anpassung, Beratung und Vertrieb von Software, Softwareservices und Cloud Computing, sowie der Import, die Herstellung und der Vertrieb von Produkten aus den Bereichen Bücher, Musik, DVSs, EDV, PC-, Videospiele und - zubehör, Heim & Garten, Spielwaren & Kinderwelt, Sport & Freizeit, Geschenkartikel, Tierwelt (Tierbedarf und Tierfutter) sowie die Vermittlung und Beratung von Vertriebskonzepten im Bereich stationärer Handel und Versandhandel. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Valerius, Moritz-Peter, Stein-Bockenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der amathings OHG, Wonsheim (Amtsgericht Mainz, HRA 42824) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.