Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 46839
Firma: Bioscientia Real Estate GmbH
Sitz: Ingelheim am Rhein
Adresse: Konrad-Adenauer-Straße 17, 55218 Ingelheim am Rhein
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.06.2016 20:05:00
HRB 46839: Bioscientia Real Estate GmbH, Ingelheim am Rhein, Konrad-Adenauer-Straße 17, 55218 Ingelheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2016. Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 17, 55218 Ingelheim am Rhein. Gegenstand: Der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung von Grundstücken, Baulichkeiten und Anlagen aller Art, sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kotsopoulos, Evangelos, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bioscientia Real Estate GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRA 41062) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kotsopoulos, Evangelos aus Berlin