Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 46354
Firma: KUNZE Beteiligungen und Verwaltung GmbH
Sitz: Worms
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HRB 46354: KUNZE Beteiligungen und Verwaltung GmbH, Worms, Karmeliterstraße 12, ...
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HRB 46354:KUNZE Beteiligungen und Verwaltung GmbH, Worms, Karmeliterstraße 12, 6...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2015 20:05:00
HRB 46354:KUNZE Beteiligungen und Verwaltung GmbH, Worms, Karmeliterstraße 12, 67547 Worms.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2015. Geschäftsanschrift: Karmeliterstraße 12, 67547 Worms. Gegenstand: Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von Verwaltungsleistungen für andere Firmen. Stammkapital: 112.361,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunze, Theo Emil Richard, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Borchert, Karolin, Worms, *XX.XX.XXXX; Schieck, Thomas, Worms, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KUNZE Beteiligungen und Verwaltung AG, Worms (Amtsgericht Mainz - HRB 12259) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Borchert, Karolin aus Worms,
Kunze, Theo Emil Richard aus Worms,
Schieck, Thomas aus Worms