Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 46295
Firma: JS Beteiligungs GmbH
Sitz: Worms
Adresse: Leibnizstraße 3, 67551 Worms
Löschungen
HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Die unter ...
Veränderungen
HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Nach Änder...
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HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Die Gesell...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.10.2020 20:05:00
HRB 46295: JS Beteiligungs GmbH, Worms, Leibnizstraße 3, 67551 Worms. Dem Registergericht ist ein Vertrag über eine geplante grenzübergreifende Verschmelzung eingereicht worden.Gem. § 122d Satz 3 UmwG wird bekannt gemacht:1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan vom 15.10.2020 (Geschäftszahl 207 des öffentlichen Notars Magister Gregor Fellmann, A-2340 Mödling, Freiheitsplatz 8) beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die JS Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Worms (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 46295, geschäftsansässig Leibnizstraße 3, 67551 Worms (Deutschland) (nachfolgend auch "JSB" oder "übertragende Gesellschaft"), und als übernehmende Gesellschaft die WBSB Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien (Österreich), eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 538492a, geschäftsansässig der Geschäftsanschrift Freyung 6/10/2, 1010 Wien (Österreich) (nachfolgend auch "WBSB" oder "übernehmende Gesellschaft"), beteiligt.3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz unter HRB 46295. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 538492a.4.a. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Gläubiger der JSB: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden JSB ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten JSB Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan vom Registergericht nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, und soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können (z.B. fällige einklagbare Forderungen sind nicht sicherungsfähig). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Sicherheit kann beispielsweise durch Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der JS Beteiligungs GmbH, Leibnizstraße 3, 67551 Worms (Deutschland) schriftlich geltend zu machen. Für die Geltendmachung ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zu Grunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden, Versicherungen an Eides statt) sind der Anmeldung beizulegen. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Gläubiger der WBSB: Gemäß § 226 österreichisches Aktiengesetz (kurz "öAktG") ist den Gläubigern der WBSB, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung/en gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der amtswegigen Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Ediktsdatei veröffentlicht (vgl § 10 österreichisches Unternehmensgesetzbuch (kurz "UGB")). Mit der Aufnahme in die Ediktsdatei (abrufbar unter www.edikte.justiz.gv.at) gilt die Veröffentlichung als vorgenommen (vgl § 10 Abs 1 UGB iVm § 89j Abs 1 österreichisches Gerichtsorganisationsgesetz). Ab diesem Zeitpunkt läuft die sechsmonatige Sicherstellungsfrist des § 226 öAktG. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.4.b. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Alleingesellschafter sowohl der JSB als auch der WBSB ist Herr Jürgen Stilgenbauer, geboren am 16. August 1982, wohnhaft Kirchstraße 3, 67591 Hohen-Sülzen. Entsprechend existieren weder bei der JSB noch bei der WBSB Minderheitsgesellschafter. Angaben über Rechte von Minderheitsgesellschaftern erübrigen sich daher.4.c. Die Anschriften, unter denen vollständige Auskünfte über die Modalitäten gemäß Ziff. 4.a. und 4.b. kostenlos eingeholt werden können sind wie folgt:JS Beteiligungs GmbHz.Hd. Herrn Geschäftsführer Jürgen StilgenbauerLeibnizstraße 367551 Worms (Deutschland)WBSB Beteiligungs GmbHz.Hd. Herrn Geschäftsführer Jürgen StilgenbauerFreyung 6/10/2 1010 Wien (Österreich)Veränderungen
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Neueintragungen
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