Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 46024
Firma: Römheld & Moelle Besitz GmbH
Sitz: Mainz
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HRB 46024: Römheld & Moelle Besitz GmbH, Mainz, Rheinallee 92, 55120 Mainz. Best...
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HRB 46024: Römheld & Moelle Besitz GmbH, Mainz, Rheinallee 92, 55120 Mainz. Nich...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.02.2015 20:05:00
HRB 46024:Römheld & Moelle Besitz GmbH, Mainz, Rheinallee 92, 55120 Mainz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2014. Geschäftsanschrift: Rheinallee 92, 55120 Mainz. Gegenstand: Die Herstellung und Bearbeitung von Gießereierzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, der Handel hiermit und die Nutzung, Verwaltung und Vermietung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundbesitzes und Kapitalvermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Moelle, Matthias, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Althausse, Christoph Lorenz Hans-Georg, Hochheim am Main, *XX.XX.XXXX; Dr. Lose, Otto, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Römheld & Moelle GmbH & Co. KG, Mainz (Amtgericht Mainz, HRA 946) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Althausse, Christoph Lorenz Hans-Georg aus Hochheim am Main,
Dr. Lose, Otto aus Wiesbaden,
Moelle, Matthias aus Mainz