Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 45340
Firma: TRIWO Aachen Prime Beteiligungs-GmbH
Sitz: Trier
Adresse: Römerstraße 100, 54293 Trier
Veränderungen
HRB 45340: TRIWO Aachen Prime Beteiligungs-GmbH, Trier, Römerstraße 100, 54293 T...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.01.2021 20:05:00
HRB 45340: TRIWO Aachen Prime Beteiligungs-GmbH, Trier, Römerstraße 100, 54293 Trier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2020 mit Änderung vom 29.12.2020. Geschäftsanschrift: Römerstraße 100, 54293 Trier. Gegenstand: Der Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Form und die Leitung, Bewirtschaftung, Kontrolle und Entwicklung dieser Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adrian, Peter, Schöndorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Breser, Berthold, Trier, *XX.XX.XXXX; Densborn, Hiltrud, Trier, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch grenzüberschreitenden Formwechsel der TRIWO Technopark Aachen Prime S.à.r.l. mit Sitz in Wasserbillig/Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg - Registre de Commerce et des Sociétés- Nr. RCS-Nr. B133.929). Die Gesellschaft hat am 13.11.2014 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der TRIWO AG (Amtsgericht Wittlich HRB 2591) geschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Adrian, Peter aus Schöndorf,
Breser, Berthold aus Trier,
Densborn, Hiltrud aus Trier