Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 45334
Firma: TRIWO Aachen Leasing Beteiligungs-GmbH
Sitz: Trier
Adresse: Römerstraße 100, 54293 Trier
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HRB 45334: TRIWO Aachen Leasing Beteiligungs-GmbH, Trier, Römerstraße 100, 54293...
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Veröffentlichung vom 26.01.2021 20:05:00
HRB 45334: TRIWO Aachen Leasing Beteiligungs-GmbH, Trier, Römerstraße 100, 54293 Trier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2020 mit Änderung vom 29.12.2020. Geschäftsanschrift: Römerstraße 100, 54293 Trier. Gegenstand: Der Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Form und die Leitung, Bewirtschaftung, Kontrolle und Entwicklung dieser Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adrian, Peter, Schöndorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Breser, Berthold, Trier, *XX.XX.XXXX; Densborn, Hiltrud, Trier, *XX.XX.XXXX. Eingetragen im Wege der grenzüberschreitenden Sitzverlegung der TRIWO Technopark Aachen Leasing S.à.r.l. mit Sitz in Wasserbillig/Luxemburg (bisher Registre de Commerce et des Sociétés, Section B, Nummer 134.388) nach Trier unter Wahrung der rechtlichen Identität. Mit der TRIWO AG mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich, HRB 2591) als herrschendem Unternehmen ist am 13.11.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Sitzverlegung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Adrian, Peter aus Schöndorf,
Breser, Berthold aus Trier,
Densborn, Hiltrud aus Trier