Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 44942
Firma: fiestafox GmbH
Sitz: Mainz
Löschungen
HRB 44942: fiestafox GmbH, Mainz, Leibnizstraße 33, 55118 Mainz. Die Liquidation...
Veränderungen
HRB 44942:fiestafox GmbH, Mainz, Leibnizstraße 33, 55118 Mainz.Ist ein Liquidato...
Berichtigungen
HRB 44942:fiestafox GmbH, Mainz, Leibnizstraße 33, 55118 Mainz.Von Amts wegen be...
Veränderungen
HRB 44942:fiestafox GmbH, Mainz, Leibnizstraße 33, 55118 Mainz.Ist ein Liquidato...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.11.2013 12:00:00
fiestafox GmbH, Mainz, Leibnizstraße 33, 55118 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2013. Geschäftsanschrift: Leibnizstraße 33, 55118 Mainz. Gegenstand: Der Betrieb eines Getränke-Onlineshops und eines Vermittlungsportals für Eventveranstalter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schopp, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schopp, Oliver, Mainz, * 06.01.1987 unter der Firma fiestafox e.K. in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 41856) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.07.2013. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schopp, Oliver aus Mainz