Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 44847
Firma: RIO Energie GmbH
Sitz: Mainz
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HRB 44847: Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz....
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HRB 44847: RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz. Die Gesellschaft...
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HRB 44847: RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz. Mit der Stadtwer...
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HRB 44847:RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz.Die Gesellschafter...
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HRB 44847:RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz.Bestellt als Gesch...
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RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz. Die Gesellschaft ist als üb...
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RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz. Die Gesellschafterversammlu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2013 12:00:00
RIO Energie GmbH, Mainz, Rheinallee 41, 55118 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2013. Geschäftsanschrift: Rheinallee 41, 55118 Mainz. Gegenstand: Die Planung, der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von Windenergieanlagen und anderen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Anlagen vorrangig im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz AG und in der Region Rheinhessen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krome, Stephan Wilhelm, Mainz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RIO Energie GmbH & Co. KG, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 40006) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krome, Stephan Wilhelm aus Mainz