Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 44799
Firma: MVZ Labor Dr. Kirkamm GmbH
Sitz: Mainz
Adresse: Hans-Böckler-Straße 109 -111, 55128 Mainz
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HRB 44799: MVZ Labor Dr. Kirkamm GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Straße 109 -111, 5512...
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MVZ Labor Dr. Kirkamm GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Str. 109 -111, 55124 Mainz. Die ...
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MVZ Labor Dr. Kirkamm GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Straße 109 -111, 55128 Mainz. Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.07.2013 22:00:00
MVZ Labor Dr. Kirkamm GmbH, Mainz, Hans-Böckler-Str. 109 -111, 55124 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2013. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Str. 109 -111, 55124 Mainz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Fahr, Anne-Maria, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX; Dr. Kirkamm, Ralf, Mainz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Partnerschaftsgesellschaft MVZ Labor Dr. Kirkamm und Partner Fachärzte für Laboratioriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Mainz (Amtsgericht Koblenz PR 20177) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Fahr, Anne-Maria aus Schwäbisch Hall,
Dr. Kirkamm, Ralf aus Mainz