Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 44637
Firma: BFE Network & Services GmbH
Sitz: Mainz
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HRB 44637: BFE Network & Services GmbH, Mainz, An der Fahrt 1, 55124 Mainz. Ände...
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HRB 44637: BFE Network & Services GmbH, Mainz, An der Fahrt 1, 55124 Mainz. Nich...
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HRB 44637: BFE Network & Services GmbH, Mainz, An der Fahrt 1, 55124 Mainz. Gesc...
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HRB 44637:BFE Network & Services GmbH, Mainz, An der Fahrt 1, 55124 Mainz.Die Ge...
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HRB 44637:BFE Network & Services GmbH, Mainz, An der Fahrt 1, 55124 Mainz.Bestel...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.05.2013 12:00:00
BFE Network & Services GmbH, Mainz, An der Fahrt 1, 55124 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2012. Geschäftsanschrift: An der Fahrt 1, 55124 Mainz. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnologie sowie im Bereich der elektronischen Medien tätig sind. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Preuß, Wolfgang, Traben-Trarbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BFE Studio-, Medien- & Nachrichtentechnik AG, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41139) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Preuß, Wolfgang aus Traben-Trarbach