Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 44632
Firma: Heller GmbH
Sitz: Mainz
Adresse: Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz
Löschungen
HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Die ...
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HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Die ...
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HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Best...
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Veröffentlichung vom 26.07.2016 20:06:00
HRB 44632: Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Beteiligungen aller Art sowie der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Servicedienstleistungen und darf vorhandene eigene Liquidität in Festgelder oder in festverzinsliche Schuldverschreibungen (geratet als "Investmentgrade") oder in Wertpapiere investieren. Die Gesellschaft darf jedoch keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere nicht die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) oder die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) betreiben. Ferner darf sie keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG, insbesondere nicht die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) oder den Handel von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für eigene Rechnung (Eigenhandel), und auch keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erbringen. Die Gesellschaft in ihrer Funktion als Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 Capital Requirements Regulation (CRR)) der Finanzholding-Gruppe (§ 10a KWG) verpflichtet sich, alle gruppenangehörigen Unternehmen bei der Erfüllung der jeweils maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Pflichten auf Einzel- und auf Gruppenebene und bei der Erfüllung der Voraussetzungen von aufsichtsrechtlichen, auf der Gruppenzugehörigkeit basierenden Erleichterungen, zu unterstützen. Sie stellt im Rahmen der ihr zustehenden Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse auf die Gesellschaften der Finanzholding-Gruppe sicher, dass alle gruppenangehörigen Unternehmen ihren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Pflichten sowie der Erfüllung der Voraussetzungen von aufsichtsrechtlichen Erleichterungsvorschriften nachkommen können. Dies gilt insbesondere für die TARGO Commercial Finance AG (vormals: GE Capital Bank AG) in ihrer Funktion als übergeordnetes Unternehmen der Finanzholding-Gruppe (§ 10a KWG) und den damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Pflichten, insbesondere aus den §§ 10a, 25a Abs. 3, 25h und 26a KWG (bzw. den entsprechenden Nachfolgenormen), sowie darüber hinausgehender und auf Ebene der Finanzholding-Gruppe maßgeblichen Regelungen des KWG, damit verbundener nationaler bzw. europaweit geltender Verordnungen, insbesondere der CRR, Auslegungsentscheidungen und sonstiger relevanter Regelungsvorgaben, sowie den auf dieses bezogenen Voraussetzungen für auf der Gruppenzugehörigkeit basierenden Erleichterungen.Neueintragungen
Heller GmbH, Mainz, Heinrich-von-Brentano-Straße 2, 55130 Mainz. Gesellschaft mi...