Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 43459
Firma: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Sitz: Mainz
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HRB 43459: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 M...
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HRB 43459:Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Ma...
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HRB 43459:Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Ma...
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HRB 43459:Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Ma...
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Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Mainz. Die G...
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Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Mainz. Proku...
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Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Mainz. Die G...
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Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Rheinstraße 4 H, 55116 Mainz. Die G...
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Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslauter...
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Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks GmbH, Mainz, Am ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.08.2011 12:00:00
Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks GmbH, Mainz, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.1955, zuletzt geändert am 25.04.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Rechtsform und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kaiserslautem (bisher Amtsgericht Kaiserslautern HRB 1061) nach Mainz beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft ist eine Bürgschaftsbank, deren Tätigkeit sich auf die Wahrnehmung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen beschränkt. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes. Die Gesellschaft übernimmt hierzu insbesondere Ausfallbürgschaften für a) produktive Investitionskredite, unter die auch Kredite zur Finanzierung von Geschäftsübernahmen fallen. Nachfinanzierungen bis zu einem zurückliegenden Zeitraum bis zu zwei Jahren sind zulässig. Dabei ist unter Nachfinanzierung die nachträgliche Finanzierung von vor- und zwischenfinanzierten Investitionen zu verstehen, wobei neben dem zeitlichen insbesondere auch ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Darlehensaufnahme und der zurückliegenden Investition erkennbar sein muss oder b) Betriebsmittelkredite aller Art zu Gunsten von - Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Unternehmen, - Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber an einem Unternehmen der vorgenannten Art in Rheinland-Pfalz beteiligen wollen, - mittelständischen Einkaufs-, Fertigungs- oder Lieferungsgenossenschaften oder anderen Zusammenschlüssen in der Form juristischer Personen sofern sie gleiche oder ähnliche Geschäftszwecke wie die genannten Genossenschaften verfolgen und ausschließlich den Mitgliedern dienen, - Bauträger oder sonstige Bauherren bzw. Erwerber, wenn und soweit die zu erstellenden oder zu erwerbenden gewerblichen Räume für Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe bestimmt sind, in Rheinland-Pfalz, denen bankübliche Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasingverträge von Leasing-Gesellschaften mit den oben genannten begünstigten Personen und Unternehmen. (3) Die Laufzeiten der Ausfallbürgschaften entsprechen den Regelungen in den jeweils gültigen Rückbürgschaftserklärungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland. (4) Die Einzelbürgschaft soll den in den Rückbürgschaftsurkunden des Bundes und des Landes ausgewiesenen Betrag nicht übersteigen. Sie darf ferner die im Kreditwesengesetz bestimmten 0bergrenzen für Großkredite sowie 80 % des Gesamtbetrages des zu gewährenden Kredites nicht übersteigen. (5) Die Gesellschaft übernimmt auch Garantien für Beteiligungen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Betrieben zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen. (6) Die Geschäftsbedingungen sowie das Verfahren der Bürgschaftsübernahme und der Garantieübernahme werden durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. (7) Beteiligungen an anderen Unternehmen sind zulässig, soweit diese Unternehmen ausschließlich wirtschaftsfördernde Zwecke verfolgen. Stammkapital: 2.225.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klan, Rudolf, Hargesheim, *XX.XX.XXXX; Müller, Wolfgang, Liederbach, *XX.XX.XXXX.Personen: Klan, Rudolf aus Hargesheim,
Müller, Wolfgang aus Liederbach