Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 43325
Firma: Ingelheimer Kultur und Marketing GmbH
Sitz: Ingelheim am Rhein
Adresse: Fridtjof Nansen Platz 5, 55218 Ingelheim am Rhein
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 43325: Ingelheimer Kultur und Marketing GmbH, Ingelheim am Rhein, Fridtjof N...
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HRB 43325: Ingelheimer Kultur und Marketing GmbH, Ingelheim am Rhein, Neuer Mark...
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HRB 43325:Ingelheimer Kultur und Marketing GmbH, Ingelheim am Rhein, Neuer Markt...
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HRB 43325:Winzerkeller Ingelheim am Rhein GmbH (WIG), Ingelheim am Rhein, Neuer ...
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Winzerkeller Ingelheim am Rhein GmbH (WIG), Ingelheim am Rhein, Binger Straße 16...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2011 22:00:00
Winzerkeller Ingelheim am Rhein GmbH (WIG), Ingelheim am Rhein, Binger Straße 16, 55218 Ingelheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2011. Geschäftsanschrift: Binger Straße 16, 55218 Ingelheim am Rhein. Gegenstand: Die Verwertung von Wein sowie die Unterhaltung und Verpachtung von Gaststätten und Einrichtungen, die der Herstellung und dem Vertrieb von Weinen dienen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heßel, Andreas, Ingelheim am Rhein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Winzer Keller Ingelheim eG, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz, GnR 20352) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 24.02.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heßel, Andreas aus Ingelheim am Rhein