Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 43117
Firma: Am Zehnhoff-Söns Multimodal Terminal Trier GmbH
Sitz: Trier
Adresse: Am Moselkai 4, 54293 Trier
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HRB 43117: Am Zehnhoff-Söns Multimodal Terminal Trier GmbH, Trier, Montanstraße ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.04.2015 20:05:00
HRB 43117:Am Zehnhoff-Söns Multimodal Terminal Trier GmbH, Trier, Montanstraße 2, 54293 Trier.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2015. Geschäftsanschrift: Montanstraße 2, 54293 Trier. Gegenstand: Der Betrieb der multimodalen Umschlagsanlage des Trierer Hafens mit allen hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere der Behandlung und Be- und Entladung von Gütern jeglicher Art von und auf Verkehrsträgern jeglicher Art sowie die Lagerhaltung und branchenbezogene Dienstleistungen jeder Art. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Am Zehnhoff-Söns, Alfons, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Satlow, Christian, Trier, *XX.XX.XXXX; Thiebes, Gerd, Remagen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ARGE Hafen Trier Am Zehnthoff-Söns GmbH/Theo Steil GmbH - OHG, Trier (Amtgericht Wittlich, HRA 41020) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Am Zehnhoff-Söns, Alfons aus Sankt Augustin,
Dr. Satlow, Christian aus Trier,
Thiebes, Gerd aus Remagen