Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 43038
Firma: Maison des Arcades GmbH
Sitz: Wörrstadt
Adresse: Mühlbachstraße 6, 55286 Wörrstadt
Veränderungen
HRB 43038: Maison des Arcades GmbH, Wörrstadt, Mühlbachstraße 6, 55286 Wörrstadt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2010 12:00:00
Maison des Arcades GmbH, Wörrstadt, Mühlbachstraße 6, 55286 Wörrstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2010. Geschäftsanschrift: Mühlbachstraße 6, 55286 Wörrstadt. Gegenstand: Der Handel und der Vertrieb von Lebensmitteln einschließlich Weinen und Schaumweinen sowie in Zusammenhang mit Motorsport stehende Vermarktungstätigkeit, Werbung, PR und Instruktorentätigkeit sowie die Durchführung aller für diese Zwecke förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte einschließlich der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bermes, Carlo Manfred, Wörrstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Carlo Manfred Bermes, Wörrstadt, geb. am: 04.01.1987 unter der Firma "Maison des Arcades e.K." in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRA 41071) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bermes, Carlo Manfred aus Wörrstadt