Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 42916
Firma: Expo Media Holding GmbH
Sitz: Trier
Löschungen
HRB 42916: Expo Media Holding GmbH, Trier, Loebstraße 18, 54292 Trier. Nicht meh...
Veränderungen
HRB 42916:Expo Media Holding GmbH, Trier, Loebstraße 18, 54292 Trier.Die Gesells...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.01.2015 20:05:00
HRB 42916:Expo Media Holding GmbH, Trier, Loebstraße 18, 54292 Trier.Als nicht eingetragen wird gemäß § 122 d UmwG bekanntgemacht: Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:1. die Expo Media Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 54292 Trier, Loebstraße 18, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Handelsregisternummer HRB 42916 als übertragende Gesellschaft 2. die Expo Media Service Ltd., eine Private Limited Company nach englischem Recht mit Sitz in B18 6EW Birmingham, 69 Great Hampton Street, Großbritannien, eingetragen beim House of Companies im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 09106394, als übernehmende Gesellschaft.Nach § 122 j Abs. 1 UmwG ist den Gläubigern der übertragenden Expo Media Holding GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122 j Abs. 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122 j Abs. 1 UmwG steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ist die übernehmende Expo Media Service Ltd. neue Schuldnerin aller bislang gegen die Expo Media Holding GmbH bestehenden Forderungen. Einem Gläubiger oder einer Klasse von Gläubigern der Expo Media Service Ltd. gewähren die Regulations 11 (1) (b) und (2) (c) der Companies (Cross-Boarder Merger) Regulations 2007 das Recht, einen Beschluss des High Court of Justice of England and Wales zu beantragen, mit dem die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) zur Abstimmung über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung angeordnet wird. Regulation 12 der Cross-Boarder Mergers stellt sicher, dass die Gläubiger ausreichend Gelegenheit zur Ausübung ihrer Rechte nach Regulation 11 haben, in dem sie vorschreibt, dass die Directors der britischen Gesellschaft dem Registrar of Companies spätestens zwei Monate vor dem Datum der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Zustimmung zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung beschlließt, Informationen zu dieser Gesellschafterversammlung sowie unter anderem eine Kopie des Beschlusses des High Court of Justice, mit dem die Einberufung der Gesellschafterversammlung angeordnet wurde, und eine Kopie des Verschmelzungsplans übermitteln müssen. Bestimmte Einzelheiten zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung werden spätestens ein Monat vor dem Datum der ersten Gesellschafterversammlung im britischen Gesetzblatt (Gazette) bekannt gemacht. Falls die Einberufung einer Gläubigerversammlung angeordnet wird, ist zur Annahme des Beschlusses über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan eine zahlenmäßige Mehrheit erforderlich, die wertmäßig mindestens 75 Prozent der Gläubiger oder Klasse von Gläubigern der Expo Media Service Ltd. repräsentiert, die auf der Versammlung persönlich anwesend oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertreten sind und ihre Stimme abgeben (Regulation 14 der Cross-Boarder Mergers Regulations). Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Vollständige Auskunft über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Expo Media Holding GmbH, Loebstraße 18, 54292 Trier und bei der Expo Media Service Ltd., B18 6EW Birmingham, 69 Great Hampton Street, Großbritannien.Veränderungen
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Neueintragungen
HRB 42916:KonOrg Media Holding GmbH, Trier, Loebstraße 18, 54292 Trier.Gesellsch...