Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 42723
Firma: ZEGEMA GmbH
Sitz: Mainz
Adresse: Galileo-Galilei-Straße 28, 55129 Mainz
Löschungen
HRB 42723:ZEGEMA GmbH, Mainz, Galileo-Galilei-Straße 28, 55129 Mainz.Die Liquida...
Veränderungen
ZEGEMA GmbH, Mainz, Galileo-Galilei-Straße 28, 55129 Mainz. Ist nur ein Liquidat...
Veränderungen
NanoPhotonics GmbH, Mainz, Galileo-Galilei-Straße 28, 55129 Mainz. Die Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.05.2010 22:00:00
NanoPhotonics GmbH, Mainz, Galileo-Galilei-Straße 28, 55129 Mainz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2010. Geschäftsanschrift: Galileo-Galilei-Straße 28, 55129 Mainz. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Mess- und Qualitätskontrolltechnik für die Untersuchung von Funktionsstrukturen mit Nanometerabmessungen, wie sie in der Industrie und Wissenschaft verwendet werden. Dabei kommen vorwiegend optische und elektronische Funktionsprinzipien zur Anwendung, die mit dem international etablierten Begriff "Photonics" zusammenfassend definiert sind. Stammkapital: 52.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Abraham, Michael, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NanoPhotonics AG, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6291) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.04.2010. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2010 ist das Stammkapital der Gesellschaft im Zuge der Umwandlung von 52.129,19 EUR um 70, 81 EUR auf 52.200,00 EUR erhöht worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Abraham, Michael aus Mainz