Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mainz zum Aktenzeichen HRB 42676
Firma: AV-Produktionen Höflinger GmbH
Sitz: Gau-Algesheim
Veränderungen
HRB 42676: AV-Produktionen Höflinger GmbH, Gau-Algesheim, Wüstenrotstraße 8, 554...
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HRB 42676: AV-Produktionen Höflinger GmbH, Gau-Algesheim, Wüstenrotstraße 8, 554...
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HRB 42676: AV-Produktionen Höflinger GmbH, Gau-Algesheim, Wüstenrotstraße 8, 554...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.05.2010 22:00:00
AV-Produktionen Höflinger GmbH, Gau-Algesheim, Wüstenrotstraße 8, 55435 Gau-Algesheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Wüstenrotstraße 8, 55435 Gau-Algesheim. Gegenstand: Die Erstellung von Film- und Videoproduktionen für Industrie, Forschung und Kommunen. Planung, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen, Messeauftritten und Firmenevents, Realisierung von Multimedia Projekten (DC-ROM, DVD, Internet). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Höflinger, Johannes, Gau-Algesheim, *XX.XX.XXXX; Juchum-Höflinger, Renate, Gau-Algesheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Inhaber Johannes Höflinger, * 26.11.1954, Gau-Algesheim unter der Firma AV-Produktionen Höflinger e.K. mit Sitz in Gau-Algesheim (Amtsgericht Mainz HRA 22323 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.03.2010. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Höflinger, Johannes aus Gau-Algesheim,
Juchum-Höflinger, Renate aus Gau-Algesheim