Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wittlich zum Aktenzeichen HRB 42150
Firma: Vossloh Laeis GmbH
Sitz: Trier
Adresse: Schönbornstraße 1, 54295 Trier
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Schönbornstraße 1, 54295 Trier. Bestellt a...
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Schönbornstraße 1, 54295 Trier. Nicht mehr...
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Schönbornstraße 1, 54295 Trier. Einzelprok...
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Änderung d...
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Prokura er...
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Nicht mehr...
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HRB 42150: Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Nicht mehr...
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HRB 42150:Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier.Die Gesellsc...
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Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Einzelprokura mit der...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2012 12:00:00
Vossloh Laeis GmbH, Trier, Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2012. Geschäftsanschrift: Ruwerer Straße 21, 54292 Trier. Die Planung, der Bau und der Vertrieb von Weichen, Kreuzungen und sonstigen Konstruktionen für Eisen-, Stadt- und Feldbahnen. 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Redda, Dirk, Paris, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Vossloh Laeis GmbH & Co. KG, Trier (Amtsgericht Wittlich HRA 4490) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Redda, Dirk aus Paris